Eine der Hauptaufgaben im Bereich der Wirtschaftsprüfung ist die Durchführung von gesetzlichen und freiwilligen Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen. Aufgrund unseres geschäftsprozessorientierten Prüfungsansatzes halten wir stets die komplette Wertschöpfungskette Ihres Unternehmens im Blick. Unser strukturiertes Vorgehen und die langjährige Erfahrung gewährleisten Ihnen die Ergebnisorientierung und Wirtschaftlichkeit der Abschlussprüfung bei höchstem Qualitätsanspruch. Dies gilt sowohl für Abschlüsse nach deutschen handelsrechtlichen Grundsätzen (HGB) als auch für Abschlüsse nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS).
Die Bewertungsanlässe für Unternehmensbewertungen können vielfältiger Natur sein. Der Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen, Veränderungen in der Gesellschafterstruktur oder Wertgutachten zum Zwecke der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Bewertung seien hier beispielhaft genannt. Als Wirtschaftsprüfer werden wir dabei je nach Bewertungsanlass in der Funktion als neutraler Gutachter, Berater oder Schiedsgutachter/Vermittler tätig.
Die Durchführung einer Unternehmensbewertung setzt professionelles Know-how und einschlägige Erfahrungen voraus. Durch die interdisziplinäre Zusammensetzung unserer Bewertungsteams können wir Ihnen beide Voraussetzungen garantieren und eine nachvollziehbare Bewertung bis hin zur Berichterstattung erstellen.
Unternehmenserweiterungen durch Erwerbe oder dem Eingehen von Kooperationen sind im Mittelstand schon lange kein Einzelfall mehr und Teil der weltweiten Globalisierung. Aufgrund der interdisziplinären Zusammensetzung unserer Beratungsteams können wir unsere Mandanten insbesondere in der Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Cashflows sowie der Bewertung von steuerlichen und rechtlichen Risiken unterstützen. Dabei erarbeiten wir fundierte Entscheidungsgrundlagen und zeigen unseren Mandanten die Chancen und Risiken der Transaktion auf.
Sonderprüfungen stellen meist Vorbehaltsaufgaben für Wirtschaftsprüfer dar. Sie umfassen im Wesentlichen Gründungsprüfungen, aktienrechtliche Sonderprüfungen, Umwandlungs- und Verschmelzungsprüfungen, IT-Systemprüfungen und Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Gerade bei Sonderprüfungen sind umfangreiche Kenntnisse der jeweiligen Branche sowie der Rechtsform unerlässlich. Durch unsere Berufsträger gewährleisten wir Ihnen eine zielgerichtete und qualitativ hochwertige Prüfungsdurchführung und Berichterstattung.